Nein-nein

Aus dem Nachlass des deutschen Historikers Willy Cohn, der 1941 dem Holocaust zum Opfer fiel, sind mit grossem zeitlichen Verzug dessen späte Tagebücher im Druck erschienen. Kein Recht nirgends hat der Herausgeber als Titel dafür gewählt, offenkundig in Anspielung auf Christa Wolfs viel gelesnen Bericht Kein Ort. Nirgends von 1979, dessen Titel seit seinem Erscheinen vielfach variiert und in unterschiedlichsten Zusammenhängen verwendet wurde.
Dass die Formulierung, so oder anders, logisch unhaltbar ist, scheint bisher niemanden gestört zu haben. Doch «kein Recht nirgends», also nirgends kein Recht bedeutet wegen der doppelten Verneinung logischerweise das Gegenteil dessen, was damit gesagt werden soll, nämlich überall kein Recht oder, positiv gewendet, nirgends (ein) Recht. Wenn nämlich nirgends nichts ist (kein Recht, kein Ort usf.), kann das nur heissen, dass überall etwas sein muss (überall das Recht, überall ein Ort).
Doch bereits liegt ein völlig anders geartetes Buch mit dem erneut abgekupferten Titel Kein Krieg nirgends vor. Wen kümmert’s? Wer fragt nach? Und wer war nicht daran beteiligt, dass ein viel älterer, ebenso unsinniger Titel – Die unerträgliche Leichtigkeit des Seins – zum geflügelten Wort werden konnte und als solches noch heute in Gebrauch ist. Wiewohl das Sein (im Unterschied zum Dasein) weder leicht noch schwer und folglich auch nicht unerträglich sein kann.

 

aus: Felix Philipp Ingold: Gegengabe
zusammengetragen aus kritischen, poetischen und privaten Feldern

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