Wortstaat

Schiller, im Namen des Staats, fordert für Dinge und Sachen, für Stein und Meißel das freie Bürgerrecht, das Recht für Meißel und Stein, als freie Bürger Teil der Gesellschaft zu sein; wer hat sich je zuvor und je danach so stark gemacht für die Sache der Dinge … wenn nicht Ponge. Heute sind es die Sachen und die Sachzwänge, die dominieren, während die Dinge … das ursprünglich und unterscheidbar Gegebene … mehr und mehr in Vergessenheit geraten oder der Verachtung und Vernutzung anheimfallen. So auch das Wort. Und aber hat man irgendwann irgendwo für das Wort das Bürgerrecht gefordert. Der Staat kann Gedanken-, Glaubens-, Informationsfreiheit gewähren; doch diese Freiheit gilt, wenn sie gilt, allein für den Menschen als Bürger. Das Wort selbst wartet noch immer auf seine Befreiung auf seine Gleichberechtigung mit den Menschen und Dingen auf die Würde, nicht mehr bedeuten zu müssen, sondern sein zu dürfen im Verlauten oder, geschrieben, dazustehen neben gleichberechtigten andern Wörtern. Dann erst wären die Wörter »Laut-Menschen« (Belyj), »Wort-Menschen« (Ajgi) geworden; oder vielleicht sind sie’s, bevor es die Sätze und Gesetze gab, schon einmal gewesen. »Bobèobi pelis guby … « Wofür die Tatsache spräche, daß immer wieder Kinder, Irre, Dichter sich finden, welche stammelnd und in Zungen redend die Auferweckung der Wörter betreiben. Bisher ohne Glück. Auch Hölderlins Wort-Alpen, Rilkes Wort-Engel, Chlebnikows Wort-Dinge sind nicht nachbarlich geworden. Von fern … wie Sterne … werden sie beobachtet und immer wieder neu gedeutet. Doch keiner, der sie grüßt; sie sind, so scheint’s, zum Lesen … nicht zum Leben da.

 

aus: Felix Philipp Ingold: Freie Hand
Ein Vademecum durch kritische, poetische und private Wälder

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